Warum hat die E-Plus Gruppe eine Selbstverpflichtung mit vereinbart?
Um den Bedürfnissen von Kommunen und Bürgern entgegenzukommen, hat u. a. die E-Plus Gruppe mit Kommunen und Bundesregierung eine Selbstverpflichtung vereinbart.
Sobald die Netzkapazität oder die Versorgungsqualität nicht mehr ausreicht, werden unsere Funknetzplaner aktiv. Auf der Grundlage von technischen und wirtschaftlichen Daten ermitteln sie den idealen Standplatz für neue Sendeanlagen. Dieser wird der zuständigen Kommune als Suchkreis mitgeteilt.
Selbstverpflichtung zu Dialog und Konsens
Im Jahre 2001 haben die E-Plus Gruppe und die anderen Mobilfunkunternehmen zusammen mit den Spitzenverbänden der Kommunen und der Bundesregierung ein Paket vertrauensbildender Maßnahmen vereinbart. Das Ziel dieser Selbstverpflichtung ist, den weiteren Ausbau der Mobilfunknetze im Dialog und Konsens mit den Kommunen zu planen. Die Kommunen erhalten die Möglichkeit, eigene Alternativ-Vorschläge zu entwickeln, um einen besser akzeptierten Standort zu finden - vorausgesetzt, die Versorgungsziele werden erreicht.
Mehr Transparenz und Mitwirkung
Damit wird dem Wunsch von Kommunen und Bürgern nach mehr Transparenz und Möglichkeiten zur Mitwirkung bei der Planung neuer Mobilfunkstandorte Rechnung getragen. Auch wenn nicht immer ein Kompromiss gefunden wird, hat die Selbstverpflichtung nach Ansicht der Gutachter, die diese jährlich überprüfen, doch dazu beigetragen, dass Kommunen und Bürger frühzeitiger und besser über Mobilfunkplanungen informiert werden.
Rechtliche Grundlagen für den Bau von Mobilfunkstationen
Die Zulassung von Mobilfunkstationen wird durch die Bundes-Immissionschutzverordnung geregelt. Baurechtlich ist ein großer Teil der Sendeanlagen nach dem Bauplanungs- und Bauordnungsrecht genehmigungsfrei. Die juristischen Möglichkeiten der Kommunen zur Steuerung des Baus neuer Mobilfunkanlagen sind also sehr begrenzt. Auch sind sie nicht befugt, eigene Festsetzungen zum Gesundheitsschutz zu treffen, da dieser durch die 26. Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes bundeseinheitlich geregelt wird.
Großes Angebot an Dialog- und Mitwirkungsmaßnahmen
Auch kommunale "Mobilfunk-Versorgungskonzepte" bleiben wirkungslos, wenn sie andere als die bundeseinheitlichen Regelungen verfolgen oder in den Wettbewerb zwischen den Mobilfunkunternehmen eingreifen. Für Kommunen ist dieser Weg mit erheblichen juristischen Risiken gepflastert - stattdessen bieten ihnen die Vereinbarungen zwischen Mobilfunknetzbetreibern, Bundesregierung und kommunalen Spitzenverbänden ein breites Angebot an wirksamen Dialog- und Mitwirkungsmaßnahmen zur Verfügung.
Sozialverträglicher Aufbau der Mobilfunk-Infrastruktur
Messungen oder Berechnungen zu den zu erwartenden Immissionen gehören ebenso dazu, wie die Teilnahme von Referenten der Mobilfunkbetreiber an Rats- und Ausschusssitzungen der Kommunen. Wichtigstes Werkzeug der Kommunalverwaltungen im Mobilfunkdialog ist die Bereitstellung kommunaler Liegenschaften. Hierdurch wird der koordinierte und sozialverträgliche Aufbau der Mobilfunk-Infrastruktur erleichtert.
Wer sind die Ansprechpartner für Kommunen bei der E-Plus Gruppe?
Für alle Fragen zum Thema Mobilfunk im kommunalen Dialog stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.
E-Plus Mobilfunk GmbH
Abteilung Projects, Health and Safety (EHS)
E-Plus Straße 1
40472 Düsseldorf
Fax 0211 448-4949
Um uns per E-Mail zu erreichen, nutzen Sie einfach dieses Formular
Wie wird ein Mobilfunkstandort ausgewählt?
Entscheidend für einen Antennenstandort ist in erster Linie seine funktechnische Eignung.
Darüber hinaus spielt die wirtschaftliche Realisierbarkeit eine wesentliche Rolle - bezogen auf Standortmiete, Aufbau- und Anschlusskosten.
Festlegung eines Suchkreises
Um für ein bestimmtes Gebiet die Netzversorgung zu erweitern oder sicherzustellen, wird ein "Suchkreis" bestimmt, in dem ein Standort mit einer entsprechenden Höhe zu suchen ist. Die Informationen über Suchkreise geben wir nach interner Prüfung an die zuständige Kommune weiter.
Wenn nötig: Vorvertrag
Ist der Aufbau eines komplett neuen Standortes erforderlich, sprechen wir nach der Abstimmung mit der Kommune die Eigentümer geeigneter Liegenschaften an und schließen gegebenenfalls einen Vorvertrag ab.
Wie wird ein Funknetz geplant?
In Städten messen Mobilfunkzellen oft nur wenige hundert Meter Durchmesser, auf dem Land können dies mehrere Kilometer sein.
Wo viel telefoniert wird, erfordert die begrenzte Gesprächs-Kapazität jeder Basisstation viele kleine Zellen. Diese versorgen mit niedriger Sendeleistung wesentlich mehr Mobiltelefone als wenige Anlagen mit hoher Sendeleistung.
Reine Empfangsantennen ohne Sendeleistung
Viele Antennen bedeuten nicht automatisch hohe Sendeleistung. Bei zahlreichen älteren Anlagentypen sind die Hälfte der Antennen oft reine Empfangsantennen. Viele Standorte werden von mehreren Betreibern genutzt, wodurch die Antennenzahl entsprechend zunimmt. Die gemeinsame Nutzung einer Antenne ist aus technischen und rechtlichen Gründen nicht möglich.
Geringere Sendeleistung für bessere Versorgung
Um ein qualitativ hochwertiges Mobilfunknetz zu betreiben, müssen sich die Basisstationen in unmittelbarer Nähe zu ihren Versorgungsgebieten befinden. Außerhalb von Bebauungen platziert, müssten sie mit erheblich mehr Leistung senden. Die Versorgung in Gebäuden würde erschwert oder ganz unmöglich. Da Handys nur eine sehr begrenzte Sendeleistung haben, darf die Basisstation nicht zu weit von ihnen entfernt sein.
Was ist ein Suchkreis?
Wird in einem Teil des Netzes der E-Plus Gruppe der Bedarf für zusätzliche Sendeanlagen festgestellt, definieren unsere Funknetzplaner einen Suchkreis.
Dieser Suchkreis wird auf Basis geographischer Daten und eigener Marktforschungsergebnisse ermittelt und markiert den räumlichen Bereich, in dem eine Sendeanlage gebaut werden sollte.
Die Ziele eines neuen Suchkreises:
- Versorgung des Gebietes sowohl im Außenbereich als auch im Inneren von Gebäuden
- Versorgung einer ausreichend großen oder bisher nicht versorgten Anzahl von Mobilfunknutzern
- Wirtschaftlichkeit
- Integration in das bestehende Netz aus Antennenstandorten
Verhandlungssache alternative Standorte
Im Rahmen der Selbstverpflichtung können die Kommunen innerhalb des Suchkreises eigene Vorschläge für einen Standort entwickeln. Kann von einem Alternativstandort aus die erforderliche Anzahl von Nutzern nicht ausreichend versorgt werden oder erfordert der Bau dort unverhältnismäßig hohe Investitionen, verhandeln wir mit der Kommune über besser geeignete Standorte.
Was ist ein Versorgungsgebiet?
Mobilfunk-Sendeanlagen versorgen jeweils eine Funkzelle mit Empfang.
Dieses Versorgungsgebiet ist je nach geographischer Lage oder Gesprächsaufkommen unterschiedlich groß. Bei der Festlegung der Größe oder Lage eines Versorgungsgebietes greifen wir sowohl auf geographische Angaben aus einer elektronischen Datenbank als auch auf eigene Marktforschungsergebnisse zurück.
Wie viele Nutzer können versorgt werden?
Für die Planung eines Mobilfunkstandortes ist zum einen interessant, von welchem Standort aus das Gebiet funktechnisch versorgt werden kann, zum anderen, wie viele Mobilfunknutzer von dort aus versorgt werden können. Dies ist für die Wirtschaftlichkeit der Investition von großer Bedeutung.
Gute Versorgung bei geringer Leistung
In Innenstädten mit hohem Gesprächsaufkommen und hoher Bebauung sind häufig so genannte Mikro-Zellen mit wenigen hundert Metern Durchmesser anzutreffen, auf dem Land können dies mehrere Kilometer sein. Die Antennen mit der entsprechenden Technik, die so genannten Basisstationen, müssen immer in unmittelbarer Nähe des Versorgungsgebietes stehen, damit sie mit geringen Leistungen arbeiten können.
Wer genehmigt Mobilfunkanlagen?
Die Bundesnetzagentur muss jede einzelne Basisstation genehmigen, bevor diese in Betrieb gehen darf.
Innerhalb länderspezifischer Begrenzungen sind Mobilfunkanlagen in Städten und Außenbereichen darüber hinaus genehmigungsfrei. Die Bundesnetzagentur überwacht durch unangemeldete Kontrollen die Einhaltung der Auflagen und der Grenzwerte. Für jede technische Änderung an der Anlage muss der Betreiber eine neue Bescheinigung beantragen.
Datenbank mit allen relevanten Angaben
Den Kommunen stellt die Bundesnetzagentur für ihre Planung eine vollständige Datenbank zur Verfügung, die u. a. alle GSM-Mobilfunkstandorte in Deutschland enthält. Über diese Datenbank können alle relevanten Angaben zu den Antennen eingesehen werden, einschließlich der Bescheinigung für den Betrieb. Diese Daten unterliegen den Bestimmungen des Datenschutzes.
Was ist bei der Veröffentlichung von Standortdaten zu beachten?
Standortdaten enthalten meist Angaben, die dem Datenschutz unterliegen.
Die Bewertung, welche Daten veröffentlicht werden können, sollte daher nur in Abstimmung mit den Datenschutzbeauftragten vorgenommen werden.
Die E-Plus Gruppe gibt Standortdaten der Öffentlichkeit nur in allgemeiner Form bekannt, d. h. ohne genau zuzuordnende Adresse oder die Namen von Standort-Eigentümern.
Wer informiert über Mobilfunkstandorte und Standortplanung?
Die Bundesnetzagentur stellt Kommunen für ihre Planung eine vollständige Datenbank aller Standorte mit Funkanlagen einschließlich des Mobilfunks zur Verfügung.
Über diese Datenbank können alle relevanten Angaben zu den Funkanlagen im Zuständigkeitsbereich der Kommune eingesehen werden, einschließlich der Bescheinigung für den Betrieb. Die Daten unterliegen den Bestimmungen des Datenschutzes.
In Absprache mit den Kommunen
Die Kommunen werden von der E-Plus Gruppe automatisch über neue Suchkreise und die Art der geplanten Anlage informiert, üblicherweise innerhalb einer Abstimmungsrunde. Die Informationen werden in Absprache mit den Kommunen auf einheitlichen Planungsunterlagen übergeben, um eine Vergleichbarkeit der Angaben zu ermöglichen. Die Fachämter können dann innerhalb von acht Wochen ihre Vorschläge zur Prüfung an uns oder an von uns beauftragte Unternehmen schicken.
Alternative Standortvorschläge
Wenn ein Alternativstandort technisch und wirtschaftlich sinnvoll ist, wird die E-Plus Gruppe dort ihre Planungen realisieren lassen. Sollte dies nicht der Fall sein, weil er außerhalb des Versorgungsgebietes liegt, bautechnische Gründe dagegen sprechen oder zu kostenintensive Auflagen bestehen, setzen wir unsere Planungen selbstverständlich auf der Basis der bestehenden gesetzlichen Regelungen um.
Was tut die E-Plus Gruppe, um die Bevölkerung zu informieren?
Für kommunale Informationsveranstaltungen unterstützen wir Sie - mit Broschüren und Referenten.
Wie plant man eine Informationsveranstaltung?
Manchmal rufen Planungen für neue Mobilfunkanlagen Sorgen und Proteste bei Anliegern hervor.
Bürgerinitiativen sind ein legitimer Bestandteil unserer Demokratie und dienen dem pluralistischen Dialog. Mobilfunkbetreiber und Kommunen stehen in der Pflicht, Anwohner umfassend und sachlich über Mobilfunk zu informieren.
Sachkundige Informationsangebote
Die E-Plus Gruppe stellt sich dieser Aufgabe und unterstützt Informationsveranstaltungen z. B. durch Referenten. Auch Feldmessungen in Wohngebieten oder die Besichtigung von Mobilfunkeinrichtungen unter sachkundiger Führung gehören zu unseren Informationsangeboten.
Organisatorische Vorschläge
Der Erfolg einer Informationsveranstaltung hängt wesentlich von einer frühzeitigen und sorgfältigen Planung sowie der Auswahl der Podiumsteilnehmer ab. Nur ein ausgeglichen besetztes Podium kann die Fragen der Bürger zufriedenstellend beantworten.
Ideale Rahmenbedingungen
- Auswahl einer durchsetzungsfähigen und neutralen Moderatorin oder eines Moderators
- Frühzeitige Kontaktaufnahme: 4 bis 6 Wochen planerischen Vorlauf für unsere Referenten einrechnen
- Wahl eines gut erreichbaren, freundlichen Veranstaltungsortes
- Ausstattung mit Präsentationstechnik für Beamer, Overhead-Projektor oder Video
- Gute akustische Eigenschaften, ggf. Saal-Mikrophone
Informativer Leitfaden zum Herunterladen
Wichtige Anregungen und praktische Informationen finden Sie im "Leitfaden zum Umgang mit Problemen elektromagnetischer Felder in den Kommunen", herausgegeben vom Forschungszentrum Jülich Programmgruppe Mensch, Umwelt und Technik.
Was ist ein "Runder Tisch"?
Der Ausdruck "Runder Tisch" bezeichnet einen ausgleichenden Dialog zwischen unterschiedlichen Interessengruppen.
Seit dem Abschluss der "Freiwilligen Vereinbarung von Projekten zur Einbindung der Kommunen beim Ausbau der Mobilfunknetze in Bayern" im Juli 2001 wurden einige Runde Tische zwischen Betreibern und Kommunen eingerichtet. Sie finden meist nicht-öffentlich statt, um den Schutz der vertraulichen Standortdaten zu gewährleisten.
Wer begutachtet elektromagnetische Felder?
Die exakte und aussagekräftige Messung hochfrequenter Felder erfordert eine entsprechende Fachausbildung und professionelle Messtechnik.
Wer hat die Grenzwerte für Mobilfunk festgelegt?
Die gültigen gesetzlichen Grenzwerte zu elektromagnetischen Feldern sind in der "26. Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes" festgelegt.
Diese Verordnung gilt seit dem 01.01.1997. Für den Hochfrequenzbereich, den der Mobilfunk nutzt, entsprechen diese Grenzwerte den Empfehlungen der Internationalen Kommission für den Schutz vor nicht-ionisierender Strahlung (ICNIRP) vom April 1998 und der "Empfehlung des Rates vom 12. Juli 1999 zur Begrenzung der Exposition der Bevölkerung gegenüber elektromagnetischen Feldern (0 Hz - 300 GHz) (1999/519/EG)".
| Frequenz in Megahertz (MHz) |
Elektr. Feldstärke in Volt pro Meter (V/m) |
Leistungsdichte in Watt pro m² (W/m²) |
|---|---|---|
| 400 - 2.000 | 1,375 √ƒ | ƒ / 200 |
| 2.000 - 3000.000 | 61 | 10 |
Was bedeuten Vorsorgegrenzwerte?
In einigen Staaten wurden zusätzlich regional gültige Vorsorgewerte erlassen.
So gilt z. B. in der Schweiz ein Vorsorgewert für "sensible Regionen", der zehnfach höhere Sicherheitsabstände vorsieht als von der International Commission on Non-Ionizing Radiation Protection (ICNIRP) vorgeschlagen. Dieser politisch begründete Vorsorgewert wird auch in Deutschland häufig in Forderungskatalogen genannt. In Belgien gilt ein Vorsorgewert, der die ICNIRP-Empfehlungen zweifach verschärft.
Hohe Sicherheits-Reserven
Generell lässt sich sagen, dass Vorsorgewerte oder strengere Grenzwerte zu keiner wissenschaftlich nachvollziehbaren Verbesserung des Gesundheitsschutzes geführt haben, wohl aber zu einer stärkeren Verunsicherung der Bevölkerung. Zudem sind bereits in den Grenzwertempfehlungen der ICNIRP unter dem Gesichtspunkt der Vorsorge hohe Sicherheits-Reserven enthalten.
Welche Mobilfunkbetreiber gibt es in Deutschland?
E-Plus Mobilfunk GmbH
Abteilung EHS
E-Plus Straße 1
40472 Düsseldorf
Vodafone D2 GmbH
Abteilung TGE
Am Seestern 1
40547 Düsseldorf
T-Mobile GmbH
Abteilung Umwelt, EMVU und Nachhaltigkeit
Wittichstraße 6
64295 Darmstadt
O2 (Germany) GmbH & Co. oHg
Abteilung Network Access Engineering
Georg-Brauchle-Ring 23-25
80992 München






