Warum unterstützt die E-Plus Gruppe die Selbstverpflichtung der Netzbetreiber?
Mit der Selbstverpflichtung gegenüber der Bundesregierung und der Vereinbarung mit den kommunalen Spitzenverbänden von 2001 wurde den Bedürfnissen von Kommunen nach mehr Transparenz und Mitwirkung Rechnung getragen.
Sobald die Netzkapazität oder die Versorgungsqualität in einem Teil unseres Netzes nicht mehr ausreicht, werden unsere Funknetzplaner aktiv. Auf der Grundlage von technischen und wirtschaftlichen Daten ermitteln sie den idealen Standplatz für neue Sendeanlagen. Dieser wird der zuständigen Kommune als Suchkreis mitgeteilt.
Vereinbarungen zu Dialog und Konsens
Im Jahre 2001 haben die E-Plus Gruppe und die anderen Mobilfunkunternehmen zusammen mit den Spitzenverbänden der Kommunen und der Bundesregierung ein Paket vertrauensbildender Maßnahmen vereinbart. Das Ziel dieser Vereinbarungen ist, den weiteren Ausbau der Mobilfunknetze im Dialog und Konsens mit den Kommunen zu planen. Die Kommunen erhalten die Möglichkeit, eigene Alternativ-Vorschläge zu entwickeln, um einen besser akzeptierten Standort zu finden - vorausgesetzt, die Versorgungsziele werden in einem wirtschaftlich vertretbaren Rahmen erreicht.
Mehr Transparenz und Mitwirkung
Die Selbstverpflichtung hat zu mehr Transparenz und Mitwirkungsmöglichkeiten bei der Planung neuer Mobilfunkstandorte geführt. Auch wenn nicht in allen Fällen ein Kompromiss gefunden werden kann, hat die Selbstverpflichtung nach Ansicht der Gutachter, die diese jährlich überprüfen, doch erheblich dazu beigetragen, dass Kommunen und Bürger frühzeitiger und besser über Mobilfunkplanungen informiert werden.
Rechtliche Grundlagen für den Bau von Mobilfunkstationen
Die Zulassung von Mobilfunkstationen wird durch die Bundes-Immissionschutzverordnung und das Baurecht geregelt. Baurechtlich ist ein großer Teil der Sendeanlagen nach dem Bauplanungs- und Bauordnungsrecht genehmigungsfrei. Allerdings sind die baurechtlichen Standards vom Bauherrn stets einzuhalten. In Sonderfällen gilt es, auch Aspekten des Denkmalschutzes besonders Rechnung zu tragen.
Großes Angebot an Dialog- und Mitwirkungsmaßnahmen
Kommunale "Mobilfunk-Versorgungskonzepte" bleiben praktisch wirkungslos, wenn sie andere als die bundeseinheitlichen Regelungen verfolgen oder in den Wettbewerb zwischen den Mobilfunkunternehmen eingreifen. Für Kommunen ist dieser Weg mit erheblichen juristischen und finanziellen Risiken verbunden. Dagegen bieten die Vereinbarungen zwischen Mobilfunknetzbetreibern, Bundesregierung und kommunalen Spitzenverbänden den Kommunen ein breites Spektrum an wirksamen Dialog- und Mitwirkungsmaßnahmen.
Sozialverträglicher Aufbau der Mobilfunk-Infrastruktur
Ein zentrales Werkzeug der Kommunen im Mobilfunkdialog ist die Bereitstellung geeigneter kommunaler Liegenschaften. Hierdurch wird der koordinierte und sozialverträgliche Aufbau der Mobilfunk-Infrastruktur deutlich erleichtert. Grundsätzlich erhöht das Angebot von mehreren Standortoptionen die Erfolgsaussichten für die kommunale Abstimmung. Auf diese Weise können die Vor- und Nachteile der einzelnen Standortangebote gegeneinander abgewogen werden.
Wie wird ein Mobilfunkstandort ausgewählt?
Entscheidend für einen Antennenstandort ist in erster Linie seine funktechnische Eignung.
Darüber hinaus spielt die wirtschaftliche Realisierbarkeit eine wesentliche Rolle - bezogen auf Standortmiete, Aufbau- und Anschlusskosten.
Festlegung eines Suchkreises
Um für ein bestimmtes Gebiet die Mobilfunkversorgung zu verbessern oder sicherzustellen, wird ein "Suchkreis" bestimmt, in dem ein Standort mit einer entsprechenden Höhe zu suchen ist. Die Informationen über Suchkreise geben wir nach interner Prüfung an die zuständige Kommune weiter.
Wenn nötig: Vorvertrag
Ist der Aufbau eines komplett neuen Standortes erforderlich, sprechen wir in der Regel nach der Abstimmung mit der Kommune die Eigentümer geeigneter Liegenschaften an und schließen gegebenenfalls einen Vorvertrag ab.
Wie wird ein Funknetz geplant?
In Städten messen Mobilfunkzellen oft nur wenige hundert Meter Durchmesser, auf dem Land können dies mehrere Kilometer sein.
Wo viel telefoniert wird, erfordert die begrenzte Gesprächs-Kapazität jeder Mobilfunksendeanlage viele klein Zellen. Diese versorgen mit niedriger Sendeleistung wesentlich mehr Mobiltelefone als wenige Anlagen mit hoher Sendeleistung.
Optimale Standortnutzung
Viele Standorte werden von mehreren Betreibern gemeinsam genutzt, wodurch die Antennenzahl vor Ort entsprechend zunimmt. Die gemeinsame Nutzung einer Antennenanlage durch mehrere Netzbetreiber ist in Deutschland aus technischen und lizenrechtlichen Gründen grundsätzlich nicht möglich.
Geringere Sendeleistung durch engmaschiges Netz
Um ein qualitativ hochwertiges Mobilfunknetz zu betreiben, sollten sich die Mobilfunksendeanlagen in unmittelbarer Nähe zu ihren Versorgungsgebieten befinden. Dies trägt auch zur Reduzierung der hochfrequenten elektromagnetischen Felder bei, die ein Handy als Strahlung an seine Umgebung abgibt.
Je größer die Entfernung ist, die ein Handy überbrücken muss um sich mit einer Mobilfunksendeanlage zu verbinden, desto höher ist auch seine Sendeleistung - bis zum Maximum von zwei Watt. Durch weit entfernte Sendeanlagen wird auch der Empfang in Gebäuden erschwert oder ganz unmöglich.
Was ist ein Suchkreis?
Wird in einem Teil des Netzes der E-Plus Gruppe der Bedarf für zusätzliche Sendeanlagen festgestellt, definieren unsere Funknetzplaner einen Suchkreis.
Ein neuer Suchkreis wird auf Basis eigener Marktforschungsergebnisse, Budgetplanungen und Geografischer Daten ermittelt. Er markiert den räumlichen Bereich, in dem eine neue Mobilfunksendeanlage gebaut werden soll.
Anforderungen an neue Standorte:
- Mobilfunk-Versorgung des Gebietes sowohl im Außenbereich als auch im Inneren von Gebäuden
- Versorgung einer ausreichend großen oder bisher nicht versorgten Anzahl von Mobilfunknutzer, sowohl unter dem Aspekt der Telefonie wie unter dem Gesichtspunkt der erreichbaren Datenübertragungsrate.
- Wirtschaftlichkeit: Integration in das bestehende Netz aus Antennenstandorten
Verhandlungssache alternative Standorte
Im Rahmen der Kommunalabstimmung können die Kommunen innerhalb des Suchkreises eigene Vorschläge für einen Standort entwickeln. Kann von einem gewünschten Alternativstandort aus die erforderliche Anzahl von Nutzern nicht ausreichend versorgt werden oder erfordert der Bau dort unverhältnismäßig hohe Investitionen, wird versucht, mit der Kommune über besser geeignete Alternativen zu verhandeln.
Was ist ein Versorgungsgebiet?
Mobilfunksendeanlagen versorgen jeweils eine Funkzelle mit Empfang.
Dieses Versorgungsgebiet ist je nach räumlicher Lage bzw. nach erwartetem Gesprächs- und Datenverkehr unterschiedlich groß. Bei der Festlegung der Größe und Lage des jeweiligen Versorgungsgebietes greifen wir auf Erkenntnisse unserer Marktforschung zurück und gleichen diese mit den vor Ort herrschenden geografischen Gegebenheiten ab.
Wie viele Nutzer können von wo aus versorgt werden?
Für die Planung eines Mobilfunkstandortes ist neben der funktechnischen Eignung interessant, wie viele Mobilfunknutzer von dort aus versorgt werden können. Neben der Orientierung an Einwohnerzahlen und der Größe von Gewerbegebieten spielen auch Verkehrsadern wie Autobahnen, Bundesstraßen oder Bahnlinien eine wichtige Rolle. Diese Faktoren sind für die Wirtschaftlichkeitsabschätzung der Investition von großer Bedeutung.
Gute Versorgung bei geringer Leistung
In Innenstädten mit hohem Gesprächsaufkommen und hoher Bebauung sind häufig kleinere Funkzellen mit wenigen hundert Metern Durchmesser anzutreffen, auf dem Land können dies mehrere Kilometer sein. Die Antennen mit der entsprechenden Technik, die so genannten Mobilfunksendeanlagen - auch Basisstationen genannt -, müssen immer in unmittelbarer Nähe des Versorgungsgebietes stehen, da sie nicht nur die Endgeräte versorgen müssen, sondern umgekehrt auch von diesen erreicht werden müssen.
Wer genehmigt Mobilfunkanlagen?
Die Bundesnetzagentur muss jede einzelne Basisstation genehmigen, bevor diese in Betrieb gehen darf.
Innerhalb länderspezifischer Begrenzungen sind Mobilfunkanlagen in Städten und Außenbereichen baurechtlich genehmigungsfrei. Seitens des Immissionschutzes überwacht die Bundesnetzagentur durch unangemeldete Kontrollen die Einhaltung der Auflagen und der Grenzwerte. Für jede technische Änderung an der Anlage muss der Betreiber eine neue Standortbescheinigung beantragen.
Standort-Datenbank mit allen relevanten Angaben
Die Bundesnetzagentur stellt kommunalen Ämtern für Planungszwecke eine vollständige webbasierte Datenbank zur Verfügung. Sie enthält u. a. alle Mobilfunkstandorte in Deutschland. Über diese Datenbank können sämtliche relevanten Angaben zu den Antennen eingesehen werden, einschließlich der Sicherheitsabstände gemäß der Standortbescheinigung für den Betrieb. Diese Daten unterliegen den Bestimmungen des Datenschutzes.
Was ist bei der Veröffentlichung von Standortdaten zu beachten?
Standortdaten enthalten sehr häufig Angaben, die dem Datenschutz unterliegen.
Die Bewertung, welche Daten veröffentlicht werden können, sollte daher nur in Abstimmung mit den Datenschutzbeauftragten vorgenommen werden. Die E-Plus Gruppe gibt Standortdaten der Öffentlichkeit in der Regel nur in allgemeiner Form bekannt, d. h. ohne genau zuzuordnende Adresse oder die Namen von Standort-Eigentümern.
Wer informiert über Mobilfunkstandorte und Standortplanung?
Die Bundesnetzagentur stellt Kommunen für ihre Planung eine vollständige Datenbank aller Standorte mit Funkanlagen einschließlich des Mobilfunks zur Verfügung.
Über diese Datenbank können alle relevanten Angaben zu den Funkanlagen im Zuständigkeitsbereich der Kommune eingesehen werden, einschließlich der Bescheinigung für den Betrieb. Die Daten unterliegen den Bestimmungen des Datenschutzes.
In Absprache mit den Kommunen
Die Kommunen werden von der E-Plus Gruppe automatisch über neue Suchkreise und die Art der geplanten Anlage informiert. Dies erfolgt üblicherweise auf dem Postweg. Die Informationen werden auf einheitlichen Planungsunterlagen übersendet, um eine Vergleichbarkeit der Angaben zu ermöglichen. Die zuständigen Fachämter können dann innerhalb von acht Wochen eigene alternative Vorschläge zur Prüfung an die E-Plus Gruppe oder an das von uns beauftragte Unternehmen schicken. Oftmals werden Termine vor Ort vereinbart, um die Abstimmung mit der Kommune zu konkretisieren.
Alternative Standortvorschläge
Wenn ein Alternativstandort technisch und wirtschaftlich sinnvoll ist, wird die E-Plus Gruppe dort ihre Planungen realisieren lassen. Sollte dies nicht der Fall sein, weil er zu weit vom Versorgungsgebiet entfernt liegt, bautechnische Gründe dagegen sprechen oder zu kostenintensive Auflagen bestehen, müssen wir unsere Planungen auf der Basis der bestehenden gesetzlichen Bestimmungen umsetzen.
Was tut die E-Plus Gruppe, um die Bevölkerung zu informieren?
Wenn Sie kommunale Informationsveranstaltungen planen, unterstützen wir Sie, z. B. mit unseren informativen Broschüren oder eigenen fachkundigen Referenten.
Gerne stehen unsere Mitarbeiter zur Verfügung, um über Planungen und Standorte zu informieren. Bitte bedenken Sie aber, dass wir einen ausreichenden zeitlichen Vorlauf benötigen, da die Mitarbeiter meist eine Vielzahl Standorte betreuen. Bei sehr kurzfristigen Anfragen können wir daher keine Teilnahme garantieren. Auch wenn Sie eigene Informationsbroschüren oder Veröffentlichungen in Amtsblättern o. ä. planen, unterstützen wir Sie gerne.
Wie plant man eine Informationsveranstaltung?
Manchmal rufen Planungen für neue Mobilfunkanlagen Sorgen und Proteste bei Anliegern hervor. Wir unterstützen Kommunen beim Dialog mit Bürgerinnen und Bürgern.
Bürgerinitiativen sind ein legitimer Bestandteil unserer Demokratie und dienen dem pluralistischen Dialog. Mobilfunkbetreiber und Kommunen stehen in der Pflicht, Anwohner umfassend und sachlich über Mobilfunk zu informieren.
Sachkundige Informationsangebote
Die E-Plus Gruppe stellt sich dieser Aufgabe und unterstützt Informationsveranstaltungen z. B. durch Referenten. Auch Feldmessungen in Wohngebieten oder die Besichtigung von Mobilfunkeinrichtungen unter sachkundiger Führung gehören zu unseren Informationsangeboten.
Organisatorische Vorschläge
Der Erfolg einer Informationsveranstaltung hängt wesentlich von einer frühzeitigen und sorgfältigen Planung sowie der Auswahl der Podiumsteilnehmer ab. Nur ein ausgeglichen besetztes Podium kann die Fragen der Bürger zufriedenstellend beantworten.
Gute Rahmenbedingungen
- Auswahl einer durchsetzungsfähigen und neutralen Moderatorin oder eines Moderators
- Frühzeitige Kontaktaufnahme: 4 bis 6 Wochen planerischen Vorlauf für unsere Referenten einrechnen
- Wahl eines gut erreichbaren, freundlichen Veranstaltungsortes
- Ausstattung mit Präsentationstechnik für Beamer oder Overhead-Projektor
- Gute akustische Eigenschaften, ggf. Saal-Mikrophone
Informativer Leitfaden zum Herunterladen
Wichtige Anregungen und praktische Informationen finden Sie im "Leitfaden zum Umgang mit Problemen elektromagnetischer Felder in den Kommunen", herausgegeben vom Forschungszentrum Jülich Programmgruppe Mensch, Umwelt und Technik.
Was ist ein "Runder Tisch"?
Der Ausdruck "Runder Tisch" bezeichnet ein ausgleichendes Dialogforum zwischen unterschiedlichen Interessengruppen.
Seit dem Abschluss der "Freiwilligen Vereinbarung von Projekten zur Einbindung der Kommunen beim Ausbau der Mobilfunknetze in Bayern" im Juli 2001 wurden einige Runde Tische zwischen Betreibern und Kommunen eingerichtet. Sie finden meist nicht-öffentlich statt, um den Schutz von vertraulichen Standortdaten zu gewährleisten.
Wer begutachtet elektromagnetische Felder?
Die exakte und aussagekräftige Messung hochfrequenter Felder erfordert eine entsprechende Fachausbildung und professionelle Messtechnik.
Wer hat die Grenzwerte für Mobilfunk festgelegt?
Die gesetzlichen Grenzwerte zu elektromagnetischen Feldern sind in der "26. Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes" verankert.
Diese Verordnung gilt seit dem 1.1.1997. Für den Hochfrequenzbereich, den der Mobilfunk nutzt, entsprechen diese Grenzwerte den Empfehlungen der Internationalen Kommission für den Schutz vor nicht-ionisierender Strahlung (ICNIRP) vom April 1998 und der "Empfehlung des Rates vom 12. Juli 1999 zur Begrenzung der Exposition der Bevölkerung gegenüber elektromagnetischen Feldern (0 Hz - 300 GHz) (1999/519/EG)".
| Frequenz in MHz |
Elektr. Feldstärke E*) in V/m |
Leistungsflussdichte in W/m |
|---|---|---|
| 800 (LTE 800] | 38,0 | 4 |
| 900 (GSM 900) | 41,0 | 4,5 |
| 1.800 (GSM 1.800) | 57,0 | 9,0 |
| 2.100 (UMTS) | 61,0 | 10,0 |
| 2.600 (LTE 2.600) | 61,0 | 10,0 |
Was bedeuten Vorsorgegrenzwerte?
In einigen Staaten wurden zusätzlich Vorsorgewerte erlassen.
Aus politischen Überlegungen heraus haben einige Staaten ergänzende Vorsorgewerte erlassen, die jedoch wissenschaftlich umstritten sind. Zu diesen Ländern zählen Italien, Belgien, die Schweiz, Liechtenstein und Luxemburg sowie Russland und Polen. Zudem sind nicht in allen Ländern die Grenzwerte, wie in Deutschland, gesetzlich festgelegt. Vielfach existieren sie als Vorschlag oder Vor-Norm.
Vorsorge braucht eine wissenschaftliche Basis
Unter Fachleuten ist unumstritten, dass Vorsorge auf nachgewiesenen Fakten beruhen muss, wenn sie glaubwürdig sein soll. So haben in der Schweiz und in anderen Ländern, die Vorsorgewerte eingeführt haben, die mobilfunkkritischen Diskussionen zum Teil noch an Schärfe zugenommen. Daher bleibt festzuhalten, dass auf Dauer eine Diskussion über potenzielle Risiken moderner Technologien nur dann von den Menschen ernst genommen wird, wenn sie auf der Basis von Tatsachen geführt wird.
Welche Mobilfunkbetreiber gibt es in Deutschland?
Hier finden Sie die Adressen der Fachabteilungen aller Mobilfunknetz-Betreiber für Fragen zu Mobilfunk, Umwelt und Gesundheit.
E-Plus Mobilfunk GmbH & Co. KG
Abteilung EMH
E-Plus Straße 1
40472 Düsseldorf
Vodafone D2 GmbH
Abteilung TGE
Am Seestern 1
40547 Düsseldorf
Telekom Deutschland GmbH
EMVU und Gesellschaftliche Verantwortung
Postfach 10 00 04
64276 Darmstadt
O2 - Telefónica Germany GmbH & Co. OHG
Abteilung Network Access Engineering
Georg-Brauchle-Ring 23-25
80992 München








